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Voraussetzungen für den Beruf des Pharmaberaters
Die Berufe Pharmaberater und Pharmareferent sind grundsätzlich gleichwertig. . Sie unterscheiden sich lediglich in der Ausbildung.
Der Gesetzgeber hat im Arzneimittelgesetz (AMG) genau festgelegt, welche Qualifikationen Sie mitbringen müssen, um als Pharmaberater arbeiten zu können. Das Kriterium ist die Fachkenntnis gemäß § 75 AMG.
- Pharmazeuten, Human- und Veterinärmediziner, Biologen, Chemiker, Oecotrophologen* sowie Absolventen des Lehramtes in Biologie und Chemie*
- Technische Assistenten wie zum Beispiel Medizinisch-technische Assistenten (MTA), Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Chemisch-technische Assistenten (CTA) und Biologisch-technische Assistenten (BTA)
- Pharmazie-Ingenieure der ehemaligen DDR
- Pharmareferenten
* nach der Anerkennung durch die zuständige Behörde auf Einzelantrag
Mit dem letzten Punkt ermöglicht das Gesetz auch den Personen Zugang zur Tätigkeit als Pharmaberater, die die erforderlichen Kriterien nicht direkt erfüllen. Sie haben die Möglichkeit einer Fortbildung zum Geprüften Pharmareferenten.
Geprüfter Pharmareferent
Die Fortbildung zum "Geprüften Pharmareferenten" (1000-Stunden-Fortbildung) dauert je nach Lehrgangsart von sechs bis 18 Monaten. Die Abschlussprüfung wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK [Link DIHK]) abgenommen.
Auch hier hat der Gesetzgeber im Arzneimittelgesetz (AMG) festgelegt, was Sie mitbringen müssen, um an der Fortbildung zum Geprüften Pharmareferenten teilnehmen zu können. Entscheidend sind Schulabschluss, Berufsausbildung und Berufspraxis:
- Abitur, abgeschlossene "einschlägige Berufsausbildung" und mindestens 1 Jahr "dienliche Berufspraxis" mitbringen.
- Mittlerer Bildungsabschluss plus abgeschlossene "einschlägige Berufsausbildung" und mindestens 3 Jahre "dienliche Berufspraxis".
- Studium mit Zulassung zum Hauptstudium (ohne Abschluss) der Fachrichtungen Medizin, Pharmazie, Biologie, Chemie, Physik, Psychologie, Lehramt in naturwissenschaftlichen Fächern oder Agrarwissenschaft
Einschlägige Berufsausbildung und dienliche Berufspraxis
„Einschlägige Berufsausbildung” bedeutet: Ihre Berufsausbildung hat einen Bezug zum Beruf des Pharmareferenten. Dies gilt vor allem für Ausbildungen in den Bereichen Naturwissenschaft, Medizin und Pharmazie, wie z.B.:
- Biologie-, Chemie-, Physiklaborant/in
- Bio-, Chemo-, Physiotechniker/in
- (Zahn-) Arzthelfer/in
- Krankenschwester/-pfleger, Altenpfleger/in
- Apothekenhelfer/in
- Drogist/in
- Diätassistent/in
- Rettungssanitäter/in
- Augenoptiker/in
- medizintechnische Berufe
- Außendienstberater oder Handelsvertreter in der chemisch-pharmazeutischen Industrie oder im Pharmahandel
Spezielle Kaufmännische Berufe
Auch kaufmännische Ausbildungen können als einschlägig anerkannt werden, wenn sie in der chemisch-pharmazeutischen Industrie/Pharmahandel absolviert wurden.
Haben Sie Ihre kaufmännische Ausbildung in einer anderen Branche gemacht, sind spätere Berufserfahrungen in der chemisch-pharmazeutischen Industrie/Pharmahandel erforderlich.
Fachkenntnis plus Soft Skills
Neben den medizinischen Fachkenntnissen zeichnen Pharmaberater folgende übergreifende Fähigkeiten aus:
- verkäuferisches Geschick, Kenntnisse in Verkaufstechniken und Verkaufspsychologie
- Hartnäckigkeit
- sehr gute Kommunikationsfähigkeiten und Rhetorik
- sicheres Auftreten
- Einfühlungsvermögen, Menschenkenntnis
- Selbstdisziplin, Organisationstalent
- Bereitschaft zu überdurchschnittlichem Engagement
- Umfangreiche Kenntnisse über das gesundheitspolitische Umfeld
Bei careforce können Sie Ihre Fähigkeiten durch individuelles Coaching und in speziellen Seminaren regelmäßig erweitern.
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