Das sind Ihre Aufgaben
Ihre Aufgabe als Pharmaberater ist es, Ärzte von den Vorteilen eines Arzneimittels zu überzeugen. Dabei sind Sie Berater, Wissensvermittler und verantwortungsvoller Partner des Arztes.
Bei Ihren Empfehlungen folgen Sie strengen ethischen Grundsätzen und legen den aktuellen Stand der Wissenschaft sachlich richtig und verständlich dar.
- Sie informieren Mediziner über die Arzneimittel sowie über das therapeutische Umfeld der Präparate.
- Sie stellen Informationsmaterial und Arzneimittelmuster für die Erprobung zur Verfügung, führen die gesetzlich vorgeschriebene Musterdokumentation durch und nehmen produktbezogene Informationen des Arztes entgegen.
- Sie führen Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte, Arztpersonal und Patienten durch und präsentieren von Ihnen besprochene Präparate bei Fachkongressen.
- Sie arbeiten als eigenverantwortlicher Manager Ihres Gebietes. Kundenanalysen, Tourenplanung, Gesprächsvor- und nachbereitung ermöglichen Ihnen, strukturierte und erfolgreiche Arbeit zu leisten.
Die Voraussetzungen
Der Gesetzgeber hat im Arzneimittelgesetz (AMG) genau festgelegt, welche Qualifikationen Sie mitbringen müssen, um als Pharmaberater arbeiten zu können. Als Mitglied einer der folgenden Berufsgruppen können Sie direkt in den Pharmaaußendienst einsteigen:
- Pharmazeuten, Human- und Veterinärmediziner, Biologen, Chemiker, Oecotrophologen*, PTA, MTA, BTA, CTA, Lehrer mit der Fachrichtung Biologie oder Chemie*.
- Absolventen des Fortbildungslehrgangs zum Geprüften Pharmareferenten mit abschließender Prüfung vor der IHK (Aus- und Weiterbildung).
* nach der Anerkennung durch die zuständige Behörde auf Einzelantrag
Die Voraussetzungen im Detail.
Mittler zwischen Arzt und Unternehmen
Das Produkt Arzneimittel hat eine Komplexität erreicht, die es nötig macht, Ärzte über sämtliche zur Verfügung stehende Kommunikationswege intensiv zu beraten.
Für Ärzte ist es heute möglich, sämtliche Informationen zum Präparat eines Herstellers zu erhalten: über Werbeanzeigen, Broschüren, Beiträge in Fachpublikationen und fachkreisspezifischen Diensten im Internet.
Im direkten Gespräch können die Art und Weise der Anwendung sowie deren Nutzen und Risiko oft besser erklärt werden als auf anderen Wegen.
Offener Dialog und Informationspflicht laut Gesetz.
Dabei sind Sie als Pharmaberater nicht nur Sprachrohr des Pharmaunternehmens, sondern auch der Ansprechpartner für die Therapieerfahrungen des Arztes.
Als Pharmaberater sind Sie nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) verpflichtet, Angaben von Ärzten über unerwünschte Wirkungen, Gegenanzeigen und andere Risiken von Medikamenten sofort schriftlich dem Hersteller mitzuteilen. Mit dieser verantwortlichen Aufgabe unterstützen Sie direkt die Sicherheit und die weitere Entwicklung der Arzneimittel.